Fotos: J.T.Demel

Die Bauordnung sagt aus, dass Aufenthaltsräume (Räume in Wohnungen, Büroräume etc.) zwei voneinander unabhängige Rettungswege benötigen. Der erste Rettungsweg führt in der Regel über den normalen Treppenraum im Haus. Der zweite Rettungsweg kann über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen oder eine weitere Treppe sein. Als Rettungsgerät gilt nach Bauordnung die 4-teilige Steckleiter oder die Drehleiter. Darum verwundert es kaum, dass jedes Feuerwehrfahrzeug vom TSF bis zum HLF eine 4-teilige Steckleiter mitführt. Umso wichtiger ist die Handhanbung zu üben, um den Umgang auch unter Stress sicher zu beherrschen.

Dies wurde an diesem Dienst durch Sabine Franz (Marzhausen) umgesetzt.  Von anfänglichen einzelnen Schritten wurde das Vornehmen an diesem Dienst drill mässig beübt. Das gewünschte Ausbildungsziel wurde erreicht - nach knapp 40 Sekunden nach dem Befehl steht die 4-teilige Steckleiter! Ein Video zum Übungsdienst gibt es auf unserer Facebookseite. (ist auch ohne Anmeldung für jeden sichtbar).

Jetzt können die Bürger noch beruhigter schlafen.

 Fotos: J.T.DemelFotos: J.T.Demel

 

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