Bei schweren Verkehrsunfällen kommen oft hydraulische Rettungsgeräte zum Einsatz. Dabei wird auch von einem sogenannten Rettungssatz gesprochen. Dieser Rettungssatz besteht aus Schneidgerät (auch Schere genannt), Spreizer und einem Teleskop-Rettungszylinder.

 

Häufig ist in auch von schwerem Rettungsgerät die Rede, was neben dem Einsatzgebiet auch auf das Gewicht der Geräte selbst zutreffend ist. So kommt der Spreizer auf ein Eigengewicht von ca. 20 kg, das Schneidgerät ca. 14 kg und der Rettungszylinder bringt es auf ca. 17 kg.

Mit Hilfe des Spreizers ist es beispielsweise möglich nach einem Verkehrsunfall verklemmte Fahrzeugtüren zu öffnen oder weitere Rettungsöffnungen zu schaffen, um besser an die verletzten Personen heranzukommen. Er kann aber auch zum Ziehen oder Anheben von Lasten verwendet werden. Auch das Abdrücken von geborstenen Rohrleitungen ist mit dem Spreizer möglich.

 

Wo die Öffnungsweite des Spreizers nicht mehr ausreicht, kann der Rettungszylinder angesetzt werden. Somit ist es beispielsweise bei verunfallten Fahrzeugen möglich den Fahrzeugvorbau wegzudrücken und somit eine größere Türoffnung zu schaffen. Dazu kann der Rettungszylinder auf eine Länge von etwas über einen Meter ausgefahren werden.

Das Schneidgerät wird bei Verkehrsunfällen häufig zum Durchtrennen von Fahrzeugholmen verwendet, um beispielsweise das Fahrzeugdach zu entfernen. Das dient dazu, dass die Einsatzkräfte besser an die verunfallten Fahrzeuginsassen herankommen.

 

Zum Antreiben der Hydraulikgeräte kommt eine Elektrohydraulikpumpe zum Einsatz. Diese Pumpe ist transportabel und kann wahlweise im Fahrzeug oder auch außerhalb an der Einsatzstelle betrieben werden. Den notwendigen Strom zum Betrieb der Pumpe an der Einsatzstelle liefert der mitgeführte Stromerzeuger.
Auf der Pumpe sind Spreizer und Schneidgerät befestigt und an jeweils 20m Hydraulikschläuchen angekoppelt, was einen zügigen Einsatz der Geräte im Ernstfall ermöglicht.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.