Das Sprungpolster wird als Sprungrettungsgerät zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder für die Sicherung von absturzgefährdeten Personen eingesetzt. Auf dem HLF 20/16 befindet sich ein Sprungpolster SP 16 "System Lorsbach". Es wird einsatztaktisch als "letztes" Mittel eingesetzt, d.h. eine Rettung über eine mitgeführte tragbare Leiter wird immer vorgezogen. Sollten das nicht möglich sein, wird das Sprungpolster in Stellung gebracht. Mit diesem Rettungsmittel sind Sprunghöhen von bis zu 16 Metern möglich, also ca. 4 bis 5 Obergeschoss eines Wohnhauses.
 
Mit einer Druckluftflasche wird das Sprungpolster innerhalb von etwa 30 Sekunden "aufgepustet" und ist dann einsatzbereit. Der Aufbau erfolgt abseits des Sprungbereiches und wird dann erst an den Einsatzort getragen. Damit soll verhindert werden, dass die gefährdeten Personen in Panik oder durch einen Schock zu früh in das noch im Aufbau befindliche Sprungpolster springen.
 
Die Auffangfläche des Polsters ist 3,5 x 3,5 Meter groß und in der Mitte mit einem schwarzen Punkt markiert. Während des Einsatzes befinden sich zwei Einsatzkräfte beim Sprungpolster, die die gesprungene Person aus dem Sprungpolster helfen und gegebenenfalls das Sprungpolster für den nächsten Sprung wieder positionieren. Bei den Sprüngen entweicht übrigens keine Druckluft nach außen, d.h. das Sprungpolster richtet sich nach 10 Sekunden wieder auf und ist für den nächsten Sprung einsatzbereit.

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